Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Binnenschifffahrt - Thüringer Binnenschifffahrtsführerschein beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für das Führen von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern ist eine Fahrerlaubnis gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO) erforderlich.

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Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Binnenschifffahrtsführerschein beantragen. Erfahren Sie hier mehr dazu.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

  • Bestandene theoretische und praktische Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO
  • Mindestalter: Kategorie A Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine 21 Jahre; Kategorie B Wasserfahrzeuge ohne Antriebsmaschine 18 Jahre

Welche Unterlagen werden benötigt?

1. die Geburtsurkunde oder ein anderer Nachweis über Ort und Tag der Geburt,

2. ein Lichtbild,

3. ein Eignungsnachweis eines Dienstes nach § 6 Abs. 3 ThürSchiffFloßVO, der nicht älter als drei Monate ist,

4. die Erklärung, dass ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5  ThürSchiffFloßVO des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der zuständigen Behörde beantragt wurde,

5. der Nachweis über die bestandenen Prüfungen nach § 8 ThürSchiffFloßVO

6. der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d. ThürSchiffFloßVO

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Verwaltungskosten jeweils nach Genehmigungsaufwand an.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.

Rechtsbehelf

Wird im Zulassungsbescheid benannt.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

16.02.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.