Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Batterien - Entsorgung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Verbrauchte Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll, sondern sind einer getrennten Erfassung zuzuführen. Diese kann erfolgen:

  • über den Handel (soweit dieser Batterien und Akkumulatoren verkauft), 
  • über Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die es neben dem Handel auch in vielen öffentlichen Einrichtungen gibt, sowie
  • über Wertstoffhöfe oder das Schadstoffmobil der kommunalen Abfallentsorgung.

Die Starterbatterie fürs Auto sollte möglichst dort abgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Nur dort wird das beim Kauf erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro zurückerstattet. Sie können auch an die genannten kommunalen Einrichtungen abgegeben werden oder der Annahmestelle/ dem Demontagebetrieb für Altfahrzeuge überlassen werden, dort wird jedoch das Pfand nicht zurückerstattet.

Teaser

Hier erhalten Sie Informationen zur Entsorgung von Altbatterien.

An wen muss ich mich wenden?

Batterien und Akkumulatoren:

  • Handel (Vertreiber von Batterien und Akkumulatoren)
  • Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)
  • Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte

Autobatterien:

  • Handelseinrichtungen, die Starterbatterien vertreiben, wie Werkstätten, Tankstellen
  • eventuell Annahmestellen und Demontagebetriebe für Altfahrzeuge
  • Abfallberatung der Landkreise und kreisfreien Städte

Welche Gebühren fallen an?

Das vorgeschriebene Pfand von 7,50 Euro, das Sie beim Kauf einer Autobatterie entrichtet haben, sollte Ihnen bei der Rückgabe erstattet werden.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.