Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Schulabschlüsse
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Thüringer Schulsystem bietet mit seiner Vielfalt für jeden Schüler die richtige Schule. Die vierjährige Grundschule bildet die Basis der Allgemeinbildung. Anschließend ist im Regelfall die Regelschule die richtige weiterführende Schulart. Sie bietet neben einer soliden theoretischen Allgemeinbildung insbesondere viel praktische Lebens- und Berufsorientierung. Im Anschluss an die Regelschule stehen alle weiteren Bildungswege - vom Einstieg in eine Berufsausbildung bis zur Vorbereitung auf ein Hochschulstudium - offen. Das Gymnasium führt ab Klassenstufe 5 mit einem erhöhten theoretischen Anspruch in acht Jahren zum Abitur, also zur allgemeinen Hochschulreife. Förderschulen geben die notwendige Unterstützung, wenn ein Kind einer sonderpädagogischen Förderung bedarf, die an einer Regelschule oder an einem Gymnasium nicht geboten werden kann. Schließlich bestehen zwischen den verschiedenen Schullaufbahnen Übergangsmöglichkeiten, so dass in Thüringen keine Laufbahnentscheidung endgültig sein muss.

Persönliche Beratung erhalten Sie im Gespräch mit der Schulleitung sowie dem Klassen-, Beratungs- und Vertrauenslehrer Ihres Kindes.

Weiterführende Informationenen finden Sie auf den Seiten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

07.04.2015
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.