Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Begründung einer Ehe ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich grundlegend erforderlich.

Teaser

Wenn zwei Personen, von denen eine*r oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren, die Ehevoraussetzungen betreffenden, tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Durchführung der Trauung an das Standesamt, bei dem die Eheschließung vorgenommen werden soll.

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes.
  • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig (sowohl natürlich als auch ehegeschäftsfähig) sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) der Eheschließenden und ggf. der Trauzeugen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Eheschließung sind abhängig vom Einzelfall und können variieren.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

04.11.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.