Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Handwerksrolle: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Handwerksordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die im Inland zur Ausübung eines Handwerks der Anlage A zur Handwerksordnung eine gewerbliche Niederlassung unterhalten oder als Betriebsleiter/in tätig sein wollen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften auf Antrag eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 HandwO für ein Handwerk der Anlage A zur HandwO erteilt. Eine Ausnahmebewilligung erhält, wer in dem betreffenden Gewerbe die notwendige Berufserfahrung besitzt. Dies gilt nicht für die Berufe Augenoptiker, Hörgeräteakustiker, Orthopädieschuhmacher, Orthopädietechniker und Zahntechniker.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der EU, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz eine Ausnahmebewilligun zur Eintragung in die Handwerksrolle erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Nachweis der beruflichen Qualifikation muss durch einen Ausbildungs- oder Befähigungsnachweis erbracht werden, der bescheinigt, dass der Antragsteller fachlich auf die Ausübung des betreffenden Berufes vorbereitet wurde.

Diese Bescheinigung ist ebenfalls im Original und in beglaubigter deutscher Übersetzung einzureichen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Handwerksordnung (HwO) - Ausnahmebewilligung für ausländische Bürger
 

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.