Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Einheitlicher Ansprechpartner für Existenzgründer und Unternehmer Verwaltungsverfahren über eine einheitliche Stelle Abwicklung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Einheitliche Ansprechpartner in Thüringen ist ein Service für Gründer und Unternehmen sowie Fachkräfte aus dem Ausland. Als Teil eines europaweiten Netzwerkes ermöglicht Ihnen der Einheitliche Ansprechpartner einen einfachen Zugang zu Verwaltungen und Behörden.

Er hilft Ihnen,

  • wenn Sie unternehmerisch in Deutschland tätig werden wollen oder
  • wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation formal anerkennen lassen wollen.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert Sie über:

  • Antragstellung und erforderliche Unterlagen
  • zuständige Stellen
  • Kosten und Dauer des Verwaltungsverfahrens.

Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus Internet-Portalen und Persönlichen Ansprechpartner*innen.

Im Bundesland Thüringen ist das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) der Einheitliche Ansprechpartner. Hier erfolgt schnell und einfach die komplette elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren.

Persönliche Ansprechpartner*innen stehen Ihnen bei den Unterstützungseinrichtungen in den Thüringer Wirtschaftskammern zur Verfügung. Grundlage hierfür ist das Thüringer ES-Errichtungsgesetz.

Teaser

Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden wollen, informieren Sie die einheitlichen Ansprechpartner über rechtliche Anforderungen und helfen Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

Voraussetzungen

Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nutzen:

  • Dienstleister
  • Unternehmen
  • gründende Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

aus:

  • der Bundesrepublik Deutschland
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderliche Unterlagen hängen vom konkreten Anliegen und den damit notwendigen Verfahren ab. Nähere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Thüringer Zuständigkeitsfinder.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Nutzung des Thüringer Antragssystems für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) entstehen Ihnen keine Kosten.

Die Erteilung einfacher oder schriftlicher Auskünfte durch die Unterstützungseinrichtungen sowie die Persönlichen Ansprechpartner*innen sind kostenfrei. Für umfangreiche und komplexe Recherchen durch die Persönlichen Ansprechpartner*innen fallen Gebühren gemäß der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) in Höhe von 16,00 € je angefangene 15 Minuten an.
Die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Verfahren obliegt der jeweiligen zuständigen Stelle. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen im Thüringer Zuständigkeitsfinder.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Fristen bei der Abwicklung von Verfahren hängen von den jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Sie können den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen entnommen werden. Die Frist läuft erst, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

23.06.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.