Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Rechtsanwalt Europäisch - Zulassung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine mindestens dreijährige effektive und regelmäßige Tätigkeit als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland auf dem Gebiet des deutschen Rechts einschließlich des Gemeinschaftsrechts, gemäß § 12 EuRAG, nachweisen können, werden Sie nach den Vorschriften der §§ 6 bis 42 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Teaser

Als europäische/r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin können Sie, unter bestimmten Voraussetzungen, zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die

Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46/47
99084 Erfurt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit,
  • Nachweis der Tätigkeit gemäß § 12 EuRAG,
  • aktuelle Bestätigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu diesem Beruf (diese Bescheinigung darf zum Zeitpunkt ihrer Vorlage nicht älter als 3 Monate sein),
  • aktueller Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung,
  • Überweisung der Verwaltungsgebühr.

Welche Gebühren fallen an?

Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

Rechtsbehelf

Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

Was sollte ich noch wissen?

Wer mindestens drei Jahre effektiv und regelmäßig als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt in Deutschland tätig war, sich dabei im deutschen Recht jedoch nur für kürzere Zeit betätigt hat, kann nach den Vorschriften der §§ 6 bis 36 der Bundesrechtsanwaltsordnung zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn er seine Fähigkeit, die Tätigkeit weiter auszuüben, gemäß §§ 14 und 15 EuRAG nachweist.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV)

Fachlich freigegeben am

30.07.2019
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.