Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sachverständige des Handwerks
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Sachverständigen werden von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt. Grundlagen hierfür bilden die Handwerksordnung, Gewerbeordnung und die Sachverständigenordnung. Die Handwerkskammer überprüft vor der Bestellung und während der Dauer der öffentlichen Bestellung die persönliche Eignung und die besondere Sachkunde der von ihnen bestellten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen haben ihre Gutachten unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Jeder Sachverständige des Handwerks ist zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Sachverständige werden tätig für Gerichte, Institutionen, Unternehmen und Verbraucher.

Teaser

Wenn Sie von der Handwerkskammer als Sachverständige/r öffentlich bestellt werden möchten, dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen durch die Handwerks-kammer richtet sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Was sollte ich noch wissen?

Wer einen von der Handwerkskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen möchte, kann sich im Internet in der Sachverständigendatenbank des Handwerks informieren und direkt mit einem Sachverständigen Kontakt aufnehmen.

Bezüglich der Vergütung empfiehlt es sich, dies im Vorfeld mit dem Sachverständigen zu vereinbaren.
Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Entschädigung in dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer Erfurt

Fachlich freigegeben am

05.11.2019
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.