Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit § 10 der Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde die Pflicht zur Abgabe von "Vollständigkeitserklärungen" (VE) für bestimmte Unternehmen eingeführt. Betroffen sind Unternehmen, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen und eine bestimmte Mengenschwelle überschreiten. Die Vollständigkeitserklärungen müssen von einem anerkannten Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Sachverständiger, Steuerberater) digital signiert werden. Die Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Registers für diese Vollständigkeitserklärungen beauftragt.

Die IHKs beraten zu den Registereinträgen und zur Verpackungsverordnung.

Teaser

Wer Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, ist verpflichtet, jährlich eine Vollständigkeitserklärung für sämtliche Verkaufsverpackungen abzugeben.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK) am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Das Ausfüllen der Vollständigkeitserklärungen erfolgt online.

Was sollte ich noch wissen?

  • Die Vollständigkeitserklärung ist jedes Jahr bis zum 1. Mai für das vorherige Jahr abzugeben
  • Pflichtangaben sind die Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen sowie beteiligten Dualen Systeme

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

13.06.2016
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.