Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Paketbeförderungsdienst - Genehmigung / Anzeigepflicht gemäß § 36 Postgesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer Postdienstleistungen erbringt, ohne einer Lizenz zu bedürfen, hat die Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Anzeigepflichtige Tätigkeiten sind

  • Beförderung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, wenn diese Tätigkeit im Auftrag eines Lizenznehmers (als Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfe) erfolgt
  • Beförderung von Briefsendungen über 1000 Gramm
  • Beförderung von adressierten Paketen bis 20 kg
  • Beförderung von Büchern, Katalogen, Zeitungen oder Zeitschriften
  • Kurierdienst gemäß § 5 PostG

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur.

Die Beförderung von Paketen bis 20 kg ist erlaubnisfrei.

In jedem Falle müssen Sie den Paketbeförderungsdienstes als Gewerbe anmelden.

Teaser

Für den Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes benötigen Sie unter Umständen eine Genehmigung der Bundesnetzagentur.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Ein Vordruck zur Anzeige mit weiteren Informationen steht unter nachfolgendem Link zur Verfügung.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.