Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen - unterirdische Sondernutzung beantragen (Leitungen wie Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Leitungen (z.B. Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für Strom, Gas, Fernwärme, Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen), die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Teaser

Für das Verlegen von Leitungen, z. B. Rohr- oder Kabelleitungen, unter öffentlichen Straßen benötigen Sie eine Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde-, Stadt- oder Landesverwaltung).

Welche Gebühren fallen an?

  • Entgelte richten sich für Bundesstraßen und Landesstraßen nach den Nutzungsrichtlinien
  • Entgelte innerhalb von Städten und Gemeinden nach den jeweiligen Satzungen

Anträge / Formulare

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten oder Online-Portale zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

07.02.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.