Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Telekommunikationsdienstleistungserbringer - Melde-/Anzeigepflicht
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • öffentliche Telekommunikationsnetze betreiben oder
  • Telekommunikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringen,

müssen Sie die Aufnahme, Änderung und Beendigung Ihrer Tätigkeit sowie Änderungen Ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich schriftlich melden.

Diese veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis der gemeldeten Unternehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur - Referat 513.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Meldung muss die Angaben enthalten, die für die Identifizierung des Betreibers oder Anbieters erforderlich sind, insbesondere

  • die Handelsregisternummer,
  • die Anschrift,
  • die Kurzbeschreibung des Netzes oder Dienstes sowie
  • den voraussichtlichen Termin für die Aufnahme der Tätigkeit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bundesnetzagentur erhebt Gebühren und Auslagen gemäß § 142 Telekommunikationsgesetz (TKG).

Welche Fristen muss ich beachten?

Auf Antrag bestätigt die Bundesnetzagentur innerhalb von einer Woche die Vollständigkeit der Meldung und bescheinigt, dass dem Unternehmen die durch das Telekommunikationsgesetz oder auf Grund dieses Gesetzes eingeräumten Rechte zustehen.

Steht die Einstellung der Geschäftstätigkeit eindeutig fest und ist die Beendigung der Tätigkeit der Bundesnetzagentur nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten schriftlich gemeldet worden, kann die Bundesnetzagentur die Beendigung der Tätigkeit von Amts wegen feststellen.

Anträge / Formulare

Die Meldung hat nach einem von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenen und veröffentlichten Formular zu erfolgen.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.