Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Teaser
Wenn Sie das Wappen einer Kommune verwenden möchten, dann müssen Sie sich hierfür vorher die Genehmigung einholen.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie die Verwendung des Wappens bei der Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten. Die Kommune entscheidet über den Antrag und gibt Ihnen die Entscheidung bekannt. Die Einzelheiten des Verfahrens bestimmt die Kommune im Rahmen der Gesetze.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Rechtsgrundlage
Die Genehmigung der Verwendung von Wappen ist für die Gemeinden und Städte in § 7 Absatz 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und für die Landkreise in § 90 Absatz 2 ThürKO geregelt.
Was sollte ich noch wissen?
Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.
Die Kommunen können die Verwendung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch eine Satzung regeln. In der Satzung kann die Verwendung eines Wappens ohne Genehmigung als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bedroht sein.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.