Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach Eingang des Antrags:

Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Vollständigkeit des Antrags:

a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.

  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
  • Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
  • Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
  • Ggf. Rücksprache mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer BL
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
  • Belehrung der antragstellenden Person
  • Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Vorhandene Sachkunde
  • Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen mindestens drei Monate
  • Ausbildung als Klassifizierer
  • Zuverlässigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Sachkunde Verwiegung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständiger Antrag
  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
  • Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
  • Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

Welche Gebühren fallen an?

  • Thüringer Verwaltungskostengesetz
  • Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung 
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Anträge / Formulare

Antragsformular mit Anlagen

Was sollte ich noch wissen?

Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Fachlich freigegeben am

30.07.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.