Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffverordnung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.

Teaser

Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz  teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung, Standort Erfurt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz bzw. zur Aufnahme einer Tätigkeit als verantwortliche Person.

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

21.03.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.