Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kinder- und Jugendhilfe/ Sozialhilfe: Schiedsstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In jedem Land wird bei der zuständigen Landesbehörde eine Schiedsstelle nach dem SGB XII und dem SGB VIII gebildet. Die Schiedsstelle kann zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe von den Verhandlungsparteien angerufen werden. Durch die Schiedsstellenverfahren soll eine zügige Konfliktlösung ermöglicht werden.

Die Schiedsstellen haben die Aufgabe, über Streit- und Konfliktfälle in Bezug auf

  • Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung),
  • differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen Investitionen (Entgeltvereinbarungen) und
  • Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung (Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

auf Antrag einer Partei unverzüglich zu entscheiden. Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsweg zu den Gerichten gegeben.

Teaser

Zur Klärung von streitigen Sachverhalten bei den Vergütungsvereinbarungen für Einrichtungen der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe können sich die Parteien an die entsprechende Schiedsstelle wenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Geschäftsstellen für diese Schiedsstellen sind im Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilung VII eingerichtet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Eröffnung eines Schiedsstellenverfahrens wird ein schriftlicher Antrag einer Partei benötigt. Der Antrag ist bei der Geschäftsstelle der Schiedsstelle formlos einzureichen. Antragsformulare liegen hierzu nicht vor. Die Unterlagen, die den Verhandlungen über den streitigen Punkt zugrunde gelegen haben, sind dem Antrag beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren und deren Verteilung auf die Parteien setzt der/die Vorsitzende der Schiedsstelle nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache und dem Aufwand der Schiedsstelle einschließlich der Geschäftsstelle mit einem Betrag zwischen 250,00 Euro und 2500,00 Euro fest.

Rechtsgrundlage

Für die Sozialhilfe:

Für die Kinder- und Jugendhilfe:

Was sollte ich noch wissen?

Kommt eine Vereinbarung nach § 76 Abs. 2 SGB XII innerhalb von 6 Wochen nicht zustande, sollte der Antrag an die Schiedsstelle unverzüglich eingereicht werden, da Schiedsstellenentscheidungen gemäß § 77 Abs. 2 SGB XII mit dem darin bestimmten Zeitpunkt in Kraft treten oder ggf. mit dem Tag, an dem der Antrag eingegangen ist wirksam werden.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.