Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an:

Was sollte ich noch wissen?

  • 1-3 Monate Bearbeitungsdauer
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
  • Vorausetzung ist das Vorliegen einer EG-Baumusterprüfbescheinigung. Für benannte Stellen zur Erteilung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen siehe auch den unteren Link.
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.