Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Verbringensgenehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von zivilen Explosivstoffen und Munition
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Versender von zivilen Explosivstoffes beantragt im Empfängerland eine Verbringensgenehmigung, die die gesamte Transportkette einschließt (einschließlich jeweils Durchfuhrländer).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benutzung des Antragsformulars der BAM für Verbringensgenehmigungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an:

Was sollte ich noch wissen?

  • 1-2 Wochen Bearbeitungsdauer
  • Vorausssetzung i. d. R.  Befähigungsschein nach Sprengstoffrecht
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.