Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Erbfolge
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn jemand stirbt und keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie beruht auf den allgemeinen Vorstellungen darüber, an wen das Vermögen von Verstorbenen gerechterweise fallen sollte. Grundsätzlich erben die Blutsverwandten und der Ehegatte bzw. - bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft - der Lebenspartner.

Personen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, haben kein gegenseitiges gesetzliches Erbrecht. Wollen Sie also Ihren Partner als Erben einsetzen, ist eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zwingend erforderlich.

Verwandte werden als Erben in Ordnungen eingeteilt. Es erben die Verwandten mit der niedrigeren Ordnungszahl:
  • Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge
  • Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge
  • Erben der vierten Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge

Ist die/der Verstorbene von mehreren Personen gemeinsam beerbt worden, so steht das hinterlassene Vermögen den Erben gemeinschaftlich zu.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.