Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Reisepass beantragen eines vorläufigen Passes
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich. Er kann immer nur dann ausgestellt werden, wenn eine rechtzeitige Beantragung eines Reisepasses - auch im Expressverfahren (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) - nicht mehr möglich ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.
 
Dem Antrag von Minderjährigen muss von beiden Elternteilen (solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben) schriftlich zugestimmt werden. Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann die Zustimmung von dem Elternteil erteilt werden, dem das Familiengericht die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen hat. Der Beschluss des Familiengerichts muss bei der Antragstellung vorgelegt werden. Weiterhin ist es möglich, dass bei Minderjährigen ein Elternteil bei der Beantragung, das andere Elternteil bei der Abholung unterschreibt.

Teaser

Sie benötigen dringend einen Reisepass und weder ein regulärer noch ein Expresspass können rechtzeitig ausgestellt werden? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich

  • an die Passbehörde der Stadt oder der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer alleinigen oder Hauptwohnung gemeldet sind, oder
  • an die Verwaltungsgemeinschaft, die die Aufgabe der Passbehörde erfüllt.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Ihr bisheriger Reisepass (sofern bereits vorhanden) - auch wenn er ungültig ist
  • Ihr Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (bei ledigen Personen: Geburtsurkunde/ bei verheirateten oder verheiratet gewesenen Personen: Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise; dabei wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung von einer unzuständigen Behörde oder außerhalb der behördlichen Dienstzeiten auf Veranlassung des Antragsstellers wahrgenommen wird.

Gebühr: EUR 26,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung des vorläufigen Dokumentes erfolgt in der Regel sofort.

Was sollte ich noch wissen?

  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
  • Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes abrufen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.