Hinweise zur Briefwahl
Wie bei jeder Bundestagswahl gibt es zwei Möglichkeiten der Stimmabgabe:
1. am Wahltag im Wahllokal oder
2. per Briefwahl - Achtung: Der Wahlbrief muss am Wahltag, 23. Februar 2025, bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung Sondershausen eingegangen sein!
Beginn der Briefwahl ist voraussichtlich zwischen dem 6. und 10. Februar 2025, weil erst dann die gedruckten Stimmzettel vorliegen. Der kurze Briefwahlzeitraum von rund zwei Wochen ist unmittelbare Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist.
Wenn Sie per Brief wählen möchten, können Sie zum Beispiel
- frühzeitig den Briefwahlantrag bei der Stadtverwaltung Sondershausen stellen,
- den Wahlbrief bis spätestens Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung in einen Briefkasten der Deutschen Post werfen oder in einer Filiale abgeben oder
- den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen, oder
- mit dem Wahlschein doch noch am Wahltag im Wahllokal wählen oder Briefwahl vor Ort in der Stadtverwaltung Sondershausen machen oder. Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Stadtverwaltung Sondershausen
Ausführliche Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/04_25_verkuerzter-briefwahlzeitraum.html
Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2025
Bis 2. Februar erhalten alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung von der Stadtverwaltung Sondershausen.
Zur Erinnerung: Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und wählen wollen, müssen bis 2. Februar einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
In der Wahlbenachrichtigung steht auch der Wahlraum, in dem man am Wahltag wählen kann.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, sollte den Antrag bei der Stadtverwaltung frühzeitig stellen. Man muss hierfür nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.
Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung melden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundeswahlleiterin.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2025/05_25_wahlbenachrichtigung.html