Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühr

Zum 1.Januar 2023 tritt die beschlossene Änderungssatzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühr in Kraft. In diesem Zug erhalten alle Grundstückseigentümer, die unter die Regelung der Satzung fallen, einen neuen Gebührenbescheid.

Mit in Kraft treten dieser geänderten Satzung werden jedem Eigentümer zwei Abgaben-bescheide zugestellt (Grundsteuer und Straßenreinigung). Die Stadtverwaltung Sondershausen hat die Gelegenheit genutzt, die Berechnung der Straßenreinigungsgebühr auf den Gebührenbescheiden transparenter darzustellen.

Die Bescheide für Straßenreinigung werden zeitversetzt zu den Grundsteuerbescheiden zugestellt.

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