Aktueller Lärmaktionsplan für Sondershausen

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat die 4. Runde der Lärmkartierung erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der Kartierung wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit sind dabei Dauerschallpegel ab 55dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00:00-24:00 Uhr und ab 50 dB(A) im Nachtzeitraum von 22:00-06:00 Uhr.

Gemäß des Lärmaktionsplanes für die Stadt Sondershausen stellt die Hauptlärmquelle hinsichtlich des Straßenverkehrs die Bundesstraße B4 dar. Dabei bewirkt die Ortsumgehung eine deutliche Entlastung für das Stadtzentrum. Die südwestlich der Stadt Sondershausen verlaufende B249 weist ebenfalls ein hohes Verkehrsaufkommen auf, verläuft jedoch in anbaufreiem Gelände und ist somit lärmtechnisch unkritisch. Um als kritische Lärmquelle in die durch das TLUBN verfasste Lärmkartierung erfasst zu werden, gilt ein Schwellenwert von 8.220 Fahrzeugen bzw. 164 Zügen pro Tag.

Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbesondere durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Der erste Lärmaktionsplan für die Stadt Sondershausen wurde 2008 erstellt und wird seitdem in regelmäßigem Turnus aktualisiert. Die bis dato geltende 3. Stufe wurde 2020 erstellt und soll im nächsten Jahr anhand der aktuellen Kartierung fortgeschrieben werden.

Den Kartendienst des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) finden Sie hier: Kartendienst des TLUBN | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (thueringen.de)

Lärmaktionsplan gem. §47d Bundes-Immissionsschutzgesetz

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