Informationen aus der 38. Stadtratssitzung

Die Stadtverwaltung informiert aus der 38. Stadtratssitzung vom 01. Februar 2024:

Die Stadtratsmitglieder beschlossen einstimmig die Neufassung der Richtlinie zum Bürgerbudget der Stadt Sondershausen. Demnach können ab diesem Jahr Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sondershausen mit Hauptwohnsitz (von mindestens 3 Monaten) ab einem Alter von 16 Jahren Vorschläge für das Bürgerbudget einreichen und auch über diese abstimmen. Wichtig ist, dass bei minderjährigen Vorschlagseinreichern die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Auch in diesem Jahr müssen die Einreicher von Vorschlägen wieder mindestens 20 Unterstützungsunterschriften von Bürgern der Stadt Sondershausen enthalten.

Ab diesem Jahr soll die Möglichkeit einer Onlineabstimmung zugelassen werden. Um doppelte Abstimmungen zu verhindern, werden die Stimmen vom Bürgerbüro genauestens mit den Stimmzetteln in Papierform abgeglichen.

Möchten Bürger erneut einen Vorschlag ins Rennen schicken, der im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurde, muss dieser Vorschlag erneut gemäß der neuen Richtlinie eingereicht werden.

Die neue Richtlinie besagt zudem, dass auf jedem Abstimmzettel nur eine Person ihre Stimme abgeben und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bestätigen darf. Die Neufassung der Richtlinie für das Bürgerbudget entstand nach gemeinsamer Auswertung des Verfahrens durch die beteiligten Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Das Bürgerbudget wurde im vergangenen Jahr erstmals eingeführt. Die Maßnahmen werden in diesem Jahr umgesetzt. Auf Nachfrage der Stadtratsmitglieder teilte Stefan Aschenbrenner, Verwaltungsleiter und Fachbereichsleiter der Zentralen Verwaltung, mit, dass die ersten Projekte bereits vorbereitet und mit Inkrafttreten des rechtskräftigen Haushaltes für 2024 ab dem 2. Februar nun die Umsetzung beginnen kann. Zudem wurde darüber informiert, dass für die Umsetzung der Projekte auch Fördermittel in Anspruch genommen werden dürfen.

Ein weiteres Thema, dass von den Stadtratsmitgliedern diskutiert wurde, war der aktuelle Stand der geführten Gespräche zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms und dem darin ausgewiesenen Oberzentrum für die Stadt Nordhausen. Derzeit stehen Akteure der Städte Sondershausen und Nordhausen miteinander in Kontakt für ein gemeinsames funktionsteiliges Oberzentrum. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, sollen in der kommenden Woche Stellungnahmen an das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft verfasst werden.

Bürgermeister Steffen Grimm informierte am Ende der Stadtratssitzung darüber, dass der Antrag der Thüringer Residenzlandschaft als mögliches Weltkulturerbe gescheitert ist.

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