Abmeldung

  • Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
  • Abmeldung bei Wegzug nach unbekannt
  • Abmeldung des Nebenwohnsitzes nur möglich, wenn sich der Hauptwohnsitz in Sondershausen befindet
  • persönliche Vorsprache, bevollmächtigte Person, per Post oder per E-Mail buergerbuero@sondershausen.de

Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

Fristen

  • max. 1 Woche vorher möglich