Abmeldung
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung bei Wegzug nach unbekannt
- Abmeldung des Nebenwohnsitzes nur möglich, wenn sich der Hauptwohnsitz in Sondershausen befindet
- persönliche Vorsprache, bevollmächtigte Person, per Post oder per E-Mail buergerbuero@sondershausen.de
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
- max. 1 Woche vorher möglich