Registrierung von Hunden in der Stadt Sondershausen

Sehr geehrte(r) Hundehalter(in),

zum 01.09.2011 trat das neue Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Tiergefahrengesetz) in Thüringen in Kraft. Alle Hundehalter müssen eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 EUR für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden abschließen. Außerdem ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund dauerhaft und unverwechselbar mit einem Mikrochip (ISO-Standard) kennzeichnen zu lassen.

Füllen Sie bitte unser Formular mit den entsprechenden Angaben aus. Den Mikrochipnachweis und den Versicherungsnachweis (Vertragspolice mit Versicherungsscheinnummer und Deckungssummen für Personen-/ Sachschäden) benötigen wir gescannt als Anlage bzw. als Kopie im Postversand, wenn Sie nicht persönlich bei uns vorbei kommen wollen.

Diese Verfahrensweise ist leider nötig, damit Betrug ausgeschlossen werden kann. Es soll schon vorgekommen sein, dass selbst ausgedachte Mikrochipnummern bei der Registrierung angegeben wurden, welche tatsächlich vom Zahlenaufbau absolut nicht existieren konnten. Bitte haben Sie für unsere Verfahrensweise Verständnis.

Wenn Sie die Versicherungspolice im Original haben, scannen bzw. kopieren Sie diese. Danach senden Sie diese dann per Mailanlage bzw. per Brief unter Beifügung des als Anlage bereitgestellten Formulars an den Fachbereich 2 - Bau & Ordnung zurück.

Sollten Sie die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung einmal wechseln, müssen Sie ebenfalls die neue Versicherung bei uns erneut hinterlegen.

Die Hunderegistrierung ist jedoch nicht die steuerliche Anmeldung von Hunden. Diese erfolgt gesondert im Fachgebiet Steuern und Abgaben der Stadtverwaltung Sondershausen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bei Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Anschrift

Stadt Sondershausen
Fachbereich 2 - Bau & Ordnung
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung
Markt 7
99706 Sondershausen

Telefon: 03632 622 522
Telefax: 03632 622 260
E-Mail: seidel@sondershausen.de