Vereinsförderrichtlinie der Stadt Sondershausen
Die Vereine tragen durch ihren sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten bedeutend zum gesellschaftlichen Leben der Stadt Sondershausen bei. Im Wissen um diesen unverzichtbaren Beitrag und als Anerkennung der Leistungen in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit fördert die Stadt Sondershausen die Vereine nach Maßgaben einer Vereinsförderrichtlinie, die eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährleisten soll. Die Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Die genauen Inhalte der Vereinsförderrichtlinie finden Sie hier:
Die Anträge auf Förderung sind schriftlich, unter Verwendung des vorgesehenen Antragsvordrucks, bis zum 31.03. für das laufende Jahr an folgende Anschrift zu richten:
Stabsstelle 4.0 – Kultur/Tourismus/Wirtschaftsförderung
Fachgebiet 4.1 Kulturverwaltung/Veranstaltungen
Markt 7
99706 Sondershausen
Das Antragsformular sowie das Verwendungsnachweisformular können Sie sich hier herunterladen und ausgefüllt an o.g. Anschrift senden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Wiegand als Ansprechpartner gern zur Verfügung.
Telefon: 03632 622-712
E-Mail: kultur@sondershausen.de