Urkundenanforderung (Standesamt)

Die Standesämter stellen immer häufiger fest, dass es im Internet Seiten gibt, auf welchen die Bürger Urkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden usw.) beantragen können.
Diese Seiten sind keine offiziellen Seiten von den Personenstandsbehörden (Standesämter)!

Auf unserer Website können Sie online Ihre Urkunden beantragen oder per E-Mail an standesamt@sondershausen.de.

Urkundenanforderung/Archiv

Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.01.2009 gelten neue Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher.

Sterberegister: 30 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre