Urkundenanforderung (Standesamt)
Die Standesämter stellen immer häufiger fest, dass es im Internet Seiten gibt, auf welchen die Bürger Urkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden usw.) beantragen können.
Diese Seiten sind keine offiziellen Seiten von den Personenstandsbehörden (Standesämter)!
Auf unserer Website können Sie online Ihre Urkunden beantragen oder per E-Mail an standesamt@sondershausen.de.
Urkundenanforderung/Archiv
Mit Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes ab 01.01.2009 gelten neue Aufbewahrungsfristen für Personenstandsbücher.
Sterberegister: 30 Jahre
Eheregister: 80 Jahre
Geburtenregister: 110 Jahre