Personalausweis beantragen

Die Ausweispflicht besteht für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen.

Dokumente

  • alter Personalausweis
  • Geburtsurkunde (beim 1. Dokument)

Zur Beantragung muss man persönlich kommen, Kinder unter 16 Jahren müssen einen gesetzlichen Vertreter mitbringen sowie die Einverständniserklärung eines zweiten Elternteils. Die Einverständniserklärung wird vom Bürgerbüro ausgehändigt und ist spätestens bei Abholung des Dokumentes unterschrieben vorzulegen.

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen.

Das Bürgerbüro der Stadt Sondershausen wird zum 1. Mai 2025 für die Aufnahme von Passfotos ein entsprechend zertifiziertes Aufnahmesystem anbieten. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird sechs Euro betragen.
Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.

Fristen

  • ca. 2-3 Wochen bis zur Fertigstellung des Ausweises

Bemerkung

Antragstellung für unter 24-jährige: 22,80 €
Antragstellung für über 24-jährige: 37,00 €

Gültigkeit:
6 Jahre für unter 24-Jährige
10 Jahre ab 24. Lebensjahr

Fingerabdruck ab 6 Jahre
Unterschrift ab 10 Jahre

Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist drei Monate gültig (= 10,-€).

Vorläufiger Personalausweis

Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens 3 Monaten erfolgt, wenn kein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass) mehr vorhanden bzw. wenn das Dokument abgelaufen ist. Auch bei Verlust / Diebstahl ist ein vorläufiger Personalausweis notwendig.

Der Antragsteller muss persönlich vorsprechen (unter 16 Jahren mit gesetzlichem Vertreter) und die Einverständniserklärung beider Elternteile vorlegen, da die Aushändigung sofort erfolgt.

Dokumente

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • alter Personalausweis
  • Gebühr: 10,00 Euro

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt.
Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen.

Das Bürgerbüro der Stadt Sondershausen wird zum 1. Mai 2025 für die Aufnahme von Passfotos ein entsprechend zertifiziertes Aufnahmesystem anbieten. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Passfotos bei Vorsprache wird sechs Euro betragen.
Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden.