Der Sondershäuser Freizeitpass

In Sondershausen steht einem bestimmten Personenkreis der Freizeitpass zur Verfügung, der zum ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in kulturellen Einrichtungen, Sportstätten und Schwimmbädern berechtigt.

Der Freizeitpass ist kostenlos zu den üblichen Sprechzeiten im Fachbereich 4: Soziales, Jugend und Sport (Gebäude „Schwan“ - Markt 4, Telefon: 03632/622176) erhältlich. Ein entsprechender Anspruchsnachweis ist zu erbringen.

Anspruch auf diesen Freizeitpass haben:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II,
  • Empfänger von Sozialhilfe / Grundsicherung,
  • Auszubildende,
  • Jugendliche, die als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind,
  • Familien mit mindestens 3 Kindern,
  • Erziehungsberechtigte für die Dauer des Erziehungsurlaubs,
  • Jugendliche im Thüringen Jahr,
  • Bürger im Bundesfreiwilligendienst.

Ermäßigungen (50%) gelten für Veranstaltungen der Stadt Sondershausen in folgenden Einrichtungen:

Kulturelle Einrichtungen Sportanlagen Schwimmbäder
Haus der Kunst Sportzentrum Göldner Bergbad "Sonnenblick"
Carl-Corbach-Klub Sportplätze (incl. Ortsteile) Naturbad "Bebraer Teiche"
Schlosskomplex   Freibad Großfurra
Stadtbibliothek J.K. Wezel