Haushalt der Stadt Sondershausen

Der Haushaltsplan der Stadt Sondershausen für das Jahr 2025

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 44.468.517 € und
in den Ausgaben mit 44.468.517 €

sowie

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 7.371.060 € und
in den Ausgaben mit 7.371.060 € ab.

Haushaltssatzung 2025

Haushaltssatzung der Stadt Sondershausen für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41ff) in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.02.2025 folgende Haushaltssatzung einschließlich Anlagen beschlossen:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen mit 44.468.517 € und
in den Ausgaben mit 44.468.517 €

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 7.371.060 € und
in den Ausgaben mit 7.371.060 € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 3.330.000 € festgesetzt.

§ 4 (nachrichtlich)
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 455 v.H.
     b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 488 v.H.
2. Gewerbesteuer nach Gewerbeertrag 410 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 € festgesetzt.

§ 6
unbesetzt

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

ausgefertigt:
Sondershausen, den 7. März 2025
gez. Grimm - Siegel -
Bürgermeister

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 der ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe.
Der Haushaltsplan 2025 ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Sondershausen, Markt 7, 99706 Sondershausen
bis 26. März 2025 während der Dienststunden:

Montag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

zur Einsichtnahme ausgelegt und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Sondershausen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.


Sondershausen, den 7. März 2025
gez. Grimm
Bürgermeister
Stadt Sondershausen

Steuersätze für die Gemeindesteuern

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 455 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 488 v.H.

2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag 410 v.H.