Kirchenaustritt

Austritt aus einer öffentlich-rechtl. Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft

- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes

Dokumente

Personalausweis, evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde

Bemerkungen

Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.