Kirchenaustritt
Austritt aus einer öffentlich-rechtl. Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft
- gesetzliche Grundlage ist das ThürKiStG in Verbindung mit der ThürReWeAusDVO
- zuständig ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes
Dokumente
Personalausweis, evtl. Geburts- bzw. Eheurkunde
Bemerkungen
Für die Beurkundung des Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.