Funktionsteiliges Oberzentrum

Im Januar veröffentlichte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft seinen zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) und der darin geplanten Ausweisung neuer Oberzentren in Thüringen. Erstmalig sieht der Entwurf auch ein Oberzentrum in Nordthüringen vor. Dies befürworten wir. Nordhausen und Sondershausen hatten sich im vergangenen Jahr in mehreren Gesprächen dazu ausgetauscht, gemeinsam ein funktionsteiliges Oberzentrum beider Städte zu fordern. Die Stadt Sondershausen und das Landratsamt Kyffhäuserkreis formulierten dies in entsprechenden Stellungnahmen, die jedoch im zweiten Entwurf des LEP keine Berücksichtigung fanden. Die Stadt Nordhausen wurde stattdessen als alleiniges Oberzentrum ausgewiesen.

 

Onlinebeteiligung zum LEP-Entwurf

Über den Entwurf sind wir enttäuscht – scheinen doch unsere Zuarbeiten und ausführlich formulierten Stellungnahmen keine Beachtung erfahren zu haben. Dies möchten wir nun ändern und bitten Sie unsere Forderungen aktiv zu unterstützen, indem Sie bis zum 15. März 2024 eine Stellungnahme für ein gemeinsames funktionsteiliges Oberzentrums Nordhausen-Sondershausen an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft übermitteln.

Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise die eingerichtete Beteiligungsplattform, die unter der folgenden Internetadresse erreichbar ist: https://www.online-beteiligung.de/thueringen2/ .

Alternativ können Sie Ihre Stellungnahme mit dem Betreff „Landesentwicklungsprogramm“ auch per E-Mail an: poststelle@tmil.thueringen.de oder per Post an:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat Raumordnung und Landesplanung
Werner-Seelenbinder-Straße 8
99096 Erfurt

senden. Im Anhang finden Sie die wichtigsten Kernaussagen unserer Stellungnahme, die Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre eigenen Ausführungen dienen sollen. Wenn Sie Fragen haben oder etwas unklar ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne stehen Ihnen Frau Keyser, Fachgebietsleiterin Stadtplanung (Tel.: 03632 - 622 203; Mail: keyser@sondershausen.de) oder Herr Strunck, Leiter Stadtmarketing/Tourismus/Wirtschaftsförderung (Tel.: 03632 - 622 510, Mail: strunck@sondershausen.de), als Ansprechpartner zur Verfügung.

Gemeinsam mit Ihnen fordern wir die Landesregierung auf, unsere Stellungnahmen für ein funktionsteiliges Oberzentrum Nordhausen-Sondershausen zu berücksichtigen und somit die Region Nordthüringen und den „Raum um den Kyffhäuser“ nachhaltig und effizient zu stärken.

Wir sind überzeugt davon, dass der Ausbau der bereits bestehenden Kooperationen und die damit einhergehende Bündelung der gemeinsamen Potenziale der Städte Nordhausen und Sondershausen der Region Nordthüringen sowie den „Raum um den Kyffhäuser“ neue Impulse geben und zu einer vielversprechenden Entwicklung in unserer Region führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Grimm

Bürgermeister

Kernaussagen der Stellungnahme der Stadt Sondershausen

Kernaussagen der Stellungnahme der Stadt Sondershausen zu den Punkten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen und 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume zum zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) vom 16.01.2024

 

1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien:

  • Das Zusammenspiel von Raumstrukturtypen, Zentralen Orten und Entwicklungskorridoren wird bei der räumlichen Entwicklung vernachlässigt.
  • Es besteht ein dringender Bedarf an Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im westlichen Kyffhäuserkreis.
  • Der Ausbau der B4 und der Schienenverbindung Nordhausen-Sondershausen-Erfurt ist verzögert (Fertigstellung nicht vor 2029) aufgrund der mangelnden Priorisierung und der damit verbundenen Ressourcenbereitstellung (Personal, Geld).
  • Mit der Ausweisung der Verkehrsachsen (Ausbau der B4 und der Schienenverbindung Nordhausen-Sondershausen-Erfurt) als infrastrukturelle Entwicklungskorridore sollte dem „Raum um den Kyffhäuser“ endlich die längst überfällige Priorität in der Landesplanung eingeräumt werden, um der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis 2040 entgegenzuwirken und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region zu stabilisieren.
  • Die Schaffung eines funktionsteiligen Oberzentrums Nordhausen-Sondershausen wird vorgeschlagen, um die wirtschaftliche und demografische Situation in der Region nachhaltig und fokussiert zu verbessern.

2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen:

  • Die Ausweisung von Oberzentren in Thüringen sollte transparent und nach klaren Kriterien erfolgen.
  • Ein funktionsteiliges Oberzentrum Nordhausen-Sondershausen stärkt die Rolle der Region Nordthüringen als wichtigen Standort für Wirtschaft, Bildung, Kultur und Tourismus und verbessert die Versorgungsqualität sowie die Verkehrsanbindung der Menschen in der Region.
  • Ein Oberzentrum Nordhausen-Sondershausen bildet den bevölkerungsdichtesten Schwerpunkt im Nordthüringer Raum und hält eine dominierende Stellung als Versorgungs-, Tourismus- und vor allem Kulturzentrum.
  • Es wird für die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Nordhausen-Sondershausen aufgrund der bereits bestehender Zusammenarbeit und vorhandener Infrastruktur höherer Zentralität geworben.
    • vorhanden sein von bedeutende Kultureinrichtungen wie Museen, die Theater Nordhausen/ Loh-Orchester Sondershausen GmbH
    • touristische Einrichtungen mit überregionaler Bedeutung wie der Freizeit- und Erholungsparkt Possen oder der KiEZ Ferienpark Feuerkuppe
    • Einrichtungen kultureller Bildung wie die Kreismusikschule „Carl-Schroeder-Konservatorium“ und die Thüringer Landesmusikakademie
    • Weitere Einrichtungen mit überregionaler Bedeutung in Sondershausen:
      • Bundeswehr Standort Sondershausen
      • Regionale Planungsstelle Nordthüringen
      • Tourismusverbandes Südharz Kyffhäuser e.V.
      • Geschäftsstelle des Regionalmanagement Nordthüringen
      • Bildungszentrum Sondershausen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

2.3 Mittelzentrale Funktionsräume:

  • Mittelbereiche sollen Grundversorgung auf regionaler Ebene sicherstellen und als Kooperationsräume fungieren.
  • Die Zuordnung des Grundbereichs Bad Frankenhausen/Kyffhäuserland zum Mittelbereich Artern wird kritisiert, da die Verflechtung zum Mittelbereich Sondershausen weitaus höher ist. Ein Beleg hierfür sind die Pendlerverflechtungen (Quelle: Pendleratlas Deutschland).
  • Die Ausweisung eines funktionsteiligen Oberzentrums Nordhausen-Sondershausen wird unterstützt und eine Mindesteinwohnerzahl von 100.000 für die Ausweisung eines Oberzentrums wird gefordert.