Führungszeugnis + GZR
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) erteilt.
Es gibt drei verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- einfaches Führungszeugnis
- erweitertes Führungszeugnis
- behördliches Führungszeugnis - wird direkt an eine Behörde geschickt, die Anschrift der Behörde ist dem Bürgerbüro bei der Beantragung des Führungszeugnisses mitzuteilen
Für das erweiterte Führungszeugnis muss ein Nachweis von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorgelegt werden.
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde (falls kein Dokument vorhanden)
- Gebühr: 13 Euro
Fristen
- bis zur Zusendung mind. 1 Woche
Bemerkungen
Für ein privates oder behördliches Führungszeugnis muss persönlich oder per gesetzlichen Vertreter vorgesprochen werden.
Fundbüro
Bei Verlust einer Sache kann telefonisch im Fundbüro nachgefragt werden. Die Abgabe von Fundsachen sollte persönlich erfolgen. Ebenso werden die Fundgegenstände persönlich ausgelöst.
Das Fundbüro befindet sich im Bürgerbüro, Markt 7.
Dokumente
- Personalausweis
- Fundanzeige bei Auslösung von Gegenständen
Bemerkungen
- Bei Verlust von Fahrrädern kann bei Vorlage einer Anzeige der Polizeiinspektion eine Bestätigung für die Versicherung erteilt werden.
- Hierfür ist ein ausgefülltes Formular Ihrer Versicherung mitzubringen.
Gebühr: 3,00 Euro
Untersuchungsberechtigungsschein
Schein, der Jugendliche unter 18 Jahre zu einer kostenlosen ärztlichen Tauglichkeits-Untersuchung berechtigt.
Antragstellung durch persönliche Vorsprache oder Vorsprache des Sorgeberechtigten.
Dokumente
- Geburtsurkunde oder Personalausweis des Jugendlichen
Bemerkungen
Gilt nur für Jugendliche von 14-18 Jahren.
- gebührenfrei
entsprechend Bundesmeldegesetz
Bürger können in bestimmten Fällen der Übermittlung von personenbezogenen Daten ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Den Widerspruch können volljährige Bürger, die in der Stadt Sondershausen mit alleiniger bzw. Hauptwohnung gemeldet sind, einlegen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, verwenden Sie bitte den anliegenden Vordruck und beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Ausfüllen des anliegenden Vordrucks unter Ankreuzen der entsprechenden Felder und Angabe der persönlichen Daten. Der Widerspruch ist zu unterschreiben.
2. Zusenden oder abgeben bei der Stadt Sondershausen, Bürgerbüro, Markt 7, 99706 Sondershausen.
Der Widerspruch gilt bis zu dem Zeitpunkt, bis er vom Unterzeichner schriftlich zurückgenommen wird.
Dokumente
Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben in der Stadtverwaltung Sondershausen im Bürgerbüro abzugeben.
- Personalausweis
Bemerkungen
Für die Übersendung von personenbezogenen Daten oder Unterlagen verwenden Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
buergerbuero@sondershausen.de