Freibäder in Sondershausen
Freibadinformationen
Freibäder öffnen wieder im Mai
Die Sondershäuser Freibäder sind derzeit geschlossen.
Die Stadt Sondershausen freut sich jedoch schon heute auf die kommende Badesaison 2021.
Im Mai 2021 öffnen die Bäder wieder ihre Pforten für den Besucherverkehr.
Aktuelle Wassertemperaturen und Öffnungszeiten der Bäder:
heute geöffnet | Wassertemperatur | |
Bergbad "Sonnenblick" |
geschlossen | ---°C |
Bebraer Teiche | geschlossen | ---°C |
Freibad Großfurra
|
geschlossen |
---°C |
Verlängerte Öffnungszeiten und Schlechtwettervariante
Bei heißem Sommerwetter verlängern sich die Öffnungszeiten in den Bädern und richten sich nach dem Bedarf der Badegäste.
Bei schlechtem Wetter kann trotzdem in Sondershausen geschwommen werden. Während Großfurra geschlossen bleibt, haben sowohl das Bergbad (von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 19.00 Uhr), so dass die Dauerschwimmer auf ihre körperliche Betätigung nicht verzichten müssen.
Preise | Bergbad | Freibad Großfurra | Bebraer Teiche |
Einzelkarte für Kinder; 4 bis 16 Jahre | 1,50 Euro | 1,00 Euro | 1,50 Euro |
Einzelkarte für Erwachsene; ab 16 Jahre | 3,00 Euro | 2,00 Euro | 2,50 Euro |
Erwachsene ab 18 Uhr | 1,50 Euro | 1,00 Euro | - |
Zehnerkarte für Kinder; 4 bis 16 Jahre | 12,00 Euro | 8,00 Euro | - |
Zehnerkarte für Erwachsene; ab 16 Jahre | 27,00 Euro | 18,00 Euro | - |
Dauerkarte für Kinder | 30,00 Euro | 30,00 Euro | 30,00 Euro |
Dauerkarte für Erwachsene | 75,00 Euro | 75,00 Euro | 75,00 Euro |
Dauerkarten sind für beide Bäder gültig.
Alle weiteren Gebühren und sonstigen Informationen sind den Aushängen in den Bädern zu entnehmen.
Hinweise zum Kauf von Saisonkarten:
- Aufgrund der eingeschränkten Besucherkapazität im Bergbad „Sonnenblick“ können wir Ihnen leider keine verbindliche Sicherheit auf einen Badbesuch garantieren.
- Aufgrund sich eventuell wieder verschärfender Corona-Schutzmaßnahmen besteht auch die Möglichkeit, dass die Badesaison 2020 vor dem 15. September endet.
- Gemäß § 13 der „Satzung über die Benutzung der Bäder der Stadt Sondershausen“ vom 01. Juni 2004 kann dem Karteninhaber in den vorgenannten Fällen (Punkte 1 und 2) kein Ersatz geleistet werden.