Fundsachenverwahrung und öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen

Die öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen bei der Stadt Sondershausen erfolgt im Bürgerbüro.
Vermisste bzw. verloren gegangene Gegenstände, welche als Fundsache bei der Stadt Sondershausen abgegeben wurden, werden mindestens sechs Monate im Bürgerbüro aufbewahrt.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der/die Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden gefundene Sachen, wird die Stadt Sondershausen selbst Eigentümerin dieser Sachen und verwertet/versteigert sie auf dieser Homepage.

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