Fundsachenverwahrung und öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen

Die öffentliche Bekanntmachung über abgegebene Fundsachen bei der Stadt Sondershausen erfolgt im Bürgerbüro.
Vermisste bzw. verloren gegangene Gegenstände, welche als Fundsache bei der Stadt Sondershausen abgegeben wurden, werden mindestens sechs Monate im Bürgerbüro aufbewahrt.
Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, so hat der/die Finder/Finderin Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht vom Finder/von der Finderin nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden gefundene Sachen, wird die Stadt Sondershausen selbst Eigentümerin dieser Sachen und verwertet/versteigert sie auf dieser Homepage.

Versteigerung von Fundsachen

Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

Mit der Teilnahme an der Onlineversteigerung erkennen die Bieter und Käufer die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen an:

Beschaffenheit der Fundsachen

  1. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden.
  2. Der Käufer erkennt an, dass jegliche Reklamation ausgeschlossen ist und die Stadt Sondershausen keinerlei Garantie, Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden oder besondere Eigenschaften übernimmt.
  3. Technische Daten, Maß, Größe, Typenbezeichnung oder Gewichtsangaben und Baujahre sind unverbindlich.
  4. Für Fahrräder und motorbetriebene Fahrzeuge gilt: Sie sind nicht verkehrssicher; zweckmäßig zur Ersatzteilgewinnung; ansonsten müssen sie vor Inbetriebnahme einer fachmännischen Inspektion unterworfen werden.
  5. Die Onlineversteigerung wird anhand von Referenznummern durchgeführt.
  6. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden oder unter Vorbehalt erfolgen.
    Die Gebotsabgabe muss schriftlich erfolgen.
  7. Es gibt 2 Möglichkeiten zur Abgabe des Gebotes:
    • per E-Mail an: seidel@sondershausen.de
    • per Brief an:
      Stadtverwaltung Sondershausen
      Fundbüro
      z.H. Herrn Seidel
      Markt 7
      99706 Sondershausen
  8. Die geforderten Angaben zur Gebotsabgabe sind:
    Vor- und Familienname
    Straße und Hausnummer
    Postleitzahl und Wohnort
    Referenznummer
    Gebotsangabe (es wird immer die Angabe in Euro / Euro-Cent vorausgesetzt)
    Telefonnummer
  9. Berücksichtigt werden alle E-Mail Gebote, welche bis zum Angebotsende (am jeweiligen Kalendertag, 24:00 Uhr) eingegangen sind.

    Gebote per Brief müssen am Tage nach dem Angebotsende im entsprechenden Sachgebiet vorliegen, d.h. eine Postlaufzeit von 1 bis 2 Tagen innerhalb der Verwaltung ist von dem Bieter zusätzlich vor Ablauf des Angebotsendes mit einzurechnen. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen bestimmt.

    Die Gebotsabgabe kann auch mit einem Mindestpreis und einem Höchstpreis erfolgen. Jedoch sind in diesem Falle einzelne Erhöhungsschritte als Eurobetrag eindeutig anzugeben (z.B. 1 EUR). Wenn mehrere Interessenten das gleiche Gebot abgeben, wird der Mindestpreis des Bieters entsprechend der Gebotsschritte (z.B. um 1 EUR) erhöht, bis das Höchstgebot des Bieters erreicht ist. Aktuelle Stände zu den Geboten können bei Bedarf unter der Telefonnummer 03632/622522 erfragt werden.
  10. Endet die Versteigerung zu einem Zeitpunkt, zu dem der Zugriff auf die Webseite aus technischen Gründen nicht möglich ist, so werden nur die Gebote berücksichtigt, welche bislang zu der entsprechenden Referenznummer eingegangen sind. Ein Anspruch auf Durchführung einer neuen Versteigerung besteht nicht.

Zuschlag

  1. Den Zuschlag erhält der Höchstbietende, welcher alle geforderten Angaben in seinem schriftlichen Gebot aufgelistet hat. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer (Stadt Sondershausen). Hierbei wird die Uhrzeit der Gebotsabgabe berücksichtigt, d.h. der zuerst Bietende erhält den Zuschlag.
    Nach dem Angebotsende erhält der Höchstbietende eine E-Mail bzw. eine fernmündliche Information mit der Aufforderung, einen Abholtermin für die ersteigerte Sache zu vereinbaren.
  2. Die Bezahlung des ersteigerten Kaufgegenstandes erfolgt durch Barzahlung des Gesamtbetrages bei Abholung. Der Versteigerer wird sich mit dem Höchstbietenden nach dem Gebotsende zur Detailabstimmung in Verbindung setzen. Nicht berücksichtigte Bieter (unterhalb des Höchstgebotes) werden durch den Versteigerer nicht über den erfolgslosen Ersteigerungsversuch informiert.
  3. Der Erwerber weist sich beim Abholen der Sache beim Anbieter durch gültigen Personalausweis/Reisepass aus.
  4. Sollte der Höchstbietende nach Aufforderung seinen ersteigerten Kaufgegenstand nicht abholen, behält sich der Versteigerer das Recht vor, diesen an den zweithöchsten Bieter abzugeben. Erst nach vollständiger Barzahlung erfolgt die Aushändigung des ersteigerten Kaufgegenstandes. Dieser gilt mit der Übergabe und der zugehörigen Quittung als übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung auf den Käufer übergeht.
  5. Für den eventuell freihändigen Verkauf im Anschluss an eine erfolglose Online-Versteigerung gelten die folgenden abgewandelten Verkaufsbedingungen:
    Die im freihändigen Verkauf angebotenen Artikel werden zum Festpreis (siehe Artikelbeschreibung) an den Erstbietenden verkauft. Der Erstbieter wird nach dem Zeitraum des Posteinganges (Brief oder E-Mail) ermittelt.
    Die Stadt Sondershausen wird die im freihändigen Verkauf erworbenen Artikel zeitnah aus der Internetpräsentation entfernen.

Die Zuschlagsbedingungen Nr.1 bis 4 gelten ebenfalls für Abwicklung im freihändigen Verkauf.
Im Ausnahmefall ist in Absprache ein Postversand von Fundartikeln möglich. In diesem Falle ist die Stadt Sondershausen von sämtlichen Risiken des Versandes (Beschädigung, Verlust, Unbrauchbarmachung der Ware etc.) freizustellen.

Hinweise

Verlorene Schlüssel, Brillen (im Sinne originärer Sehhilfen) und andere Kleinutensilien werden auf der Homepage der Stadt Sondershausen nicht aufgelistet. Falls Sie derartige Sachen verloren haben, fragen Sie diese bitte zeitnah im Bürgerbüro nach. Nach einer Einlagerungszeit von 6 Monaten werden diese Gegenstände einer Verwertung zugeführt bzw. vernichtet.

Derzeit sind ausschließlich die auf dieser Seite abgebildeten Fundsachen zur Versteigerung vorgesehen.
Weitere Auktionsexponate werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle veröffentlicht.

Stand:

März 2023

Fundsache
Beschreibung
Referenznummer

Digitalkamera

Marke: Canon PowerShot A580 AiAF
Zustand: gut, kein PC-Kabel vorhanden (Bildübernahme zum PC über SD-Kartenleser möglich)
Betrieb mit 2x AA Baterien (LR6 / 1,5 V), Batterien sind nicht inklusive, SD-Karte 256 MB inklusive

Festpreis: 10,00 €
freihändiger Verkauf

A 2021.005

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Handy Sony Xperia

Marke:                              Sony Xperia
Modell:                             Xperia M4 Aqua
Farbe:                               weiß
Betriebssystem:              Android 5.0
SIM-Karte:                       Nano-SIM
Größe:                               72,59x145,5x7,3mm
Kamera:                            4160 x 3120 Pixel, 1920 x 1080 Pixel, 30 fps
Interner Speicher:           8GB

Zustand:                           gut, keine Ladekabel vorhanden

Preis:                                  15 €

A 2023.001

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