Auslegungen / Bekanntmachungen
Bekanntmachung rechtskräftiger Bauleitpläne
- BPlanNr.05_Bekanntm_Genehmigung.pdf (1,4 MiB)
- BP-05-Änd02-Zusammenfass_Erklär-220914.pdf (369,7 KiB)
- 01_SDH-05-Änd02_Satzungsplan_220325a.pdf (1,9 MiB)
- 02_SDH-05-Änd02-Begründ-Satz-211216a.pdf (4,5 MiB)
- 03_SDH-05-Änd02-Begründ-Anlage02-Satz-211216.pdf (296,8 KiB)
- 04_SDH-05-Änd02-Begründ-Anlage03-Satz-211216.pdf (970,9 KiB)
- Bekanntmachung_BPlan_Nr.09.pdf (461,2 KiB)
- 01_BP09-Schwichensberge-Plan-Satz-220104.pdf (4,9 MiB)
- 02_BP09-Schwichensberge-Begründ-Satz-220104.pdf (1,9 MiB)
- 03_BP09-Schwichensberge-Begründ-Anl02-Satz-220104.pdf (273,7 KiB)
- 04_BP09-Schwichensberge-Begründ-Anl03-Satz-220104.pdf (278,5 KiB)
- 05_BP09-Schwichensberge-Grünordnung-Satz-220104.pdf (3,3 MiB)
- Bekanntmachung zur Genehmigung der 1. vereinfachten Aenderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnbebauung Schersental II“.pdf (625,3 KiB)
- b_plan_schersental_II.pdf (4,4 MiB)
- begruendung_schersental_II.pdf (384,5 KiB)
- massnahmeblatt_b-plan25_anlage3.pdf (379,4 KiB)
- anlage1_bewertung_flaechen_kompensation.pdf (680,7 KiB)
- BP25-Anlage2-BP-Schersental-II-Satzung-2011.pdf (8,5 MiB)
- Begründung zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 (1,4 MiB)
- Umweltbericht zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 (781,7 KiB)
- Grünordnungsplan zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 (2,2 MiB)
- Anlage zum Grünordnungsplan zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 – Bestands- und Konfliktplan (799,3 KiB)
- Anlage zum Grünordnungsplan zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 – Maßnahmeplan (723,4 KiB)
- Satzungsplan (Teilbereiche 1 bis 5) zur 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 (5,8 MiB)
Die vom Stadtrat der Stadt Sondershausen in der Sitzung am 15. Juni 2017, Beschluss-Nr. SR 248-23/2017 beschlossene 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Neufassung des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durch Bescheid des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom 08. Februar 2018, Az. III.2.2 - 621.41-01700702/6, genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) am 28. Februar 2018 in Kraft.
Die genehmigte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“ und die Begründung werden im Fachbereich II – Bau und Ordnung der Stadt Sondershausen, Carl-Schroeder-Straße 9, 2. OG während der allgemeinen Sprechzeiten:
Dienstag von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich kann die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes im Internet auf der Seite der Stadt Sondershausen unter
eingesehen werden.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Sondershausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zu Stande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).
Die Lage des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ist aus der beigefügten Übersichtkarte (Anlage 1) ersichtlich.
Sondershausen, den 16. Februar 2018
gez. Kreyer
Bürgermeister
- Bekanntmachung zur Genehmigung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25: „Große Furth I“ (Ortsteil Großfurra) (442,1 KiB)
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 "Große Furth I" mit integrierter Grünordnung - Satzung (4,1 MiB)
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 mit integrierter Grünordnung und Umweltbericht "Große Furth I" der Stadt Sondershausen (1,2 MiB)
- Zusammenfassende Erklärung (293,7 KiB)
- VEP Berghänel - Satzung 1993 (4,4 MiB)
Einladungen
Einladung Ortsteilratssitzung Berka am 12.09.2024
Einladung_Ortsteilratssitzung Berka_12.09.2024_gesiegelt.pdf (490,3 KiB)
Einladung Ortsteilratssitzung Großfurra
Einladung Ortsteilratssitzung Großfurra - 19.08.2024 - gesiegelt.pdf (411,4 KiB)