Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

81 - 100 / 103
Leistungen
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Handwerksmeisterprüfung: Zulassung
Ingenieurkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenieur“
Internationale Jugendarbeit/ Internationaler Jugendaustausch: Förderung
Jugendarbeit
Justizdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Lehrstellen- und Praktikabörse
Meisterprüfungen in der Landwirtschaft
naturwissenschaftlicher Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
nichttechnischer Verwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Polizeivollzugsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Rechtsanwaltskammer Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts widerrufen
Rechtsanwaltskammer Entlassung für europäischen Rechtsanwalt beantragen
Schlichtung zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb beantragen
Schulische Berufsausbildung
soziale und sozialpädagogische Berufe - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Steuerverwaltungsdienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
technischer Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
wirtschafts-, gesellschafts- und sozialwissenschaftlichen Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
< 1 2 3 4 5 6 >

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.