Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Abfindung einer Unfallversichertenrente bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 40 Prozent beantragen
Als Maßnahmeträger Sozialversicherungsbeiträge erstattet bekommen, die für die Zeit der Durchführung einer Reha-Maßnahme abgeführt wurden
Altenhilfe
An einer Maßnahme teilnehmen, die junge Menschen mit Behinderungen auf eine Ausbildung vorbereitet.
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf bei der Agentur für Arbeit beantragen
Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen in Ausbildung und Beruf beim Jobcenter beantragen
Ärztliche Erstversorgung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Behindertenberatung
Behindertenhilfe
Behinderung Feststellung beantragen
Bei der Agentur für Arbeit Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten
Beim Jobcenter Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Weiterbildung absolvieren möchten
Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind
Eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten
Eine Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst für einen Menschen mit Behinderungen beantragen
Einen Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) beantragen
Einzelfallförderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen
Entschädigung für den Verschleiß an Kleidern und Wäsche erhalten
Förderung einer betrieblichen Ausbildung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die voll erwerbsgemindert sind
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.