Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Aidsberatung
Aktuelle Versicherungsdaten bei der Künstlersozialkasse anfordern
Als versicherte Person die Künstlersozialkasse für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren
Ambulante Vorsorgemaßnahme wie eine Kur für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
An Informationsveranstaltungen der Künstlersozialkasse zur Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz teilnehmen
Antrag für Arbeitgeber auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Beauftragung von Ärztinnen und Ärzten mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (§ 7 Abs. 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV))
Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse melden
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beantragen
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung
Beratung der Künstlersozialkasse für nicht versicherte künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige
Der Künstlersozialkasse den Krankenkassenwechsel mitteilen
Einkommensnachweise zur Stichprobenprüfung bei der Künstlersozialkasse einreichen
Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern
Elektronische Gesundheitskarte für gesetzlich Krankenversicherte beantragen
Endgültige Zuschussabrechnung der Künstlersozialkasse
Entgeltersatzleistung erhalten und Beiträge an die Künstlersozialkasse aussetzen
Erklärung aus dem Organspende-Register abrufen
Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.