Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Teaser
Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige kann online erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.