Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin oder Diätassistent beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin oder Masseur und medizinische Bademeisterin oder medizinischer Bademeister beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut beantragen
EU-Bescheinigung nach Berufsanerkennungsrichtlinie beantragen
Fahreignung Begutachtungsstelle - Anerkennung beantragen
Fahrlehrerlaubnis - Erteilung der Anwärterbefugnis beantragen
Fahrlehrerlaubnis beantragen
Fahrlehrerprüfung - Zulassung beantragen
Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Fernlehrgänge - Zulassung von Fernlehrgängen, die nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen
Fleischgewinnung/Schlachtung: Erlaubnis
Freiverkäufliche Arzneimittel Sachkenntnisprüfung zum Verkauf ablegen
Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen
Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen Erlaubnis beantragen
Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.