Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Allgemeinverfügungen für Lebensmittel beantragen
An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
Antrag auf Verwendung eines Begriffs als allgemeine traditionelle Bezeichnung als Ausnahme von der Anwendung des Artikels 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einreichen
Antrag zur Ausstellung von Eignungsbeurteilungen/ Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau im Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen genehmigen lassen
Anzeigen bezüglich Arzneimittel mit Standardzulassung vornehmen
Arzneimittelherstellung - Erlaubnis
Aufnahme einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis beantragen
Aufnahme eines Raucharoma-Primärprodukts in die Gemeinschaftsliste zugelassener Primärprodukte beantragen
Auskünfte zu Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind und zu immunologischen Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren anfordern
Bauart von Fahrzeugteilen genehmigen lassen
Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Chargenfreigabe von Immunmodulatoren als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Impfstoffen als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Sera als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Tuberkulinen als Tierarzneimittel beantragen
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.