Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Luftfahrtveranstaltungen sind wegen der erhöhten Verkehrsdichte und einer Vielzahl von Besuchern mit besonderen Gefahren verbunden. Sie müssen daher akribisch geplant, penibel durchgeführt und engmaschig kontrolliert werden. An die Zuverlässigkeit des Veranstalters und der teilnehmenden Luftfahrer stellen sie besondere Anforderungen.
Ohne unsere Erlaubnis darf keine Luftfahrtveranstaltung stattfinden. Wir prüfen, ob das Programm und die Teilnehmer die Gewähr für eine sichere Durchführung der Veranstaltung bieten und regeln im Fall der Veranstaltungsgenehmigung notwendige Sicherheits- und Lärmschutzvorkehrungen.
Während der Veranstaltung kontrollieren wir die Einhaltung dieser Vorgaben.
Teaser
Sie möchten eine Veranstaltung auf Ihrem Flugplatz durchführen, bei der Luftfahrzeuge im Flug zu Schau gestellt werden oder in einem Wettbewerb gegen einander antreten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung die Sie bei der zuständigen Stelle beantragen müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Einwilligung des Flugplatzhalters (sofern nicht der Veranstalter zugleich Flugplatzhalter ist) oder bei sonstigen Geländen Nachweis des Benutzungsrechts
- Programm der Veranstaltung einschließlich Flugprogramm
- eine Karte im Maßstab 1: 25 000 sowie
- ein Lageplan im Maßstab 1: 5 000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
- Ein Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Sicherheitskonzept einschließlich Notfallplanung (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Flugbetriebsanweisung des Veranstaltungsleiters (nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
- Angaben zu den beteiligten Luftfahrzeugführern und auf Verlangen der Genehmigungsbehörde die Kopien der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführer
- Vereinbarungen des Veranstalters
a) mit den Luftfahrern bzw. Luftfahrtunternehmen
b) mit sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
c) mit den Haftpflicht- und Unfallversicherern (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
Nachweise über Zulassungen oder Erklärungen zum CAT-Betrieb, zum gewerblichen spezialisierten Flugbetrieb mit hohem Risiko oder über abgegebene Erklärungen zum spezialisierten Flugbetrieb 9. (jeweils nur auf Verlangen der Genehmigungsbehörde)
Welche Gebühren fallen an?
Kostenrahmen von 50 € bis 10.300 € entsprechend der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag hat spätestens 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der zuständigen Genehmigungsbehörde vorzuliegen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.