Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bei einer Reise ins Ausland Ihr Haustier (offiziell: "Heimtier") mitnehmen wollen oder ein im Ausland erworbenes Haustier nach Deutschland einführen möchten, müssen Sie verschiedene Regelungen beachten.
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und bestimmten anderen Staaten (z.B. Norwegen, Schweiz)
Folgendes wird gefordert (gilt für bis zu fünf Tiere):
- vom Haustierarzt ausgestellter EU-Heimtierpass (auch: "Pet Passport") mit Nachweis der geforderten Tollwutimpfung
- Kennzeichnung durch einen elektronischen Transponder (Mikrochip) oder durch eine Tätowierung . Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist ab dem 03.07.2011 verbindlich, gilt jedoch nur für bis dahin noch nicht gekennzeichnete Tiere.
Abweichend davon gelten in den EU-Staaten Irland, Malta, Schweden, Finnland und dem Vereinigten Königreich übergangsweise bis zum 31.12.2011 verschärfte Anforderungen, über die das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informiert.
Reisen mit Papageien und Sittichen innerhalb der EU
Sie benötigen eine vom Amtstierarzt ausgestellte
- "Gesundheitsbescheinigung Papageien und Sittiche"
Reisen mit anderen Vögeln sowie mit Hauskaninchen
Es sind keine besonderen Anforderungen zu erfüllen (gilt für höchstens drei Tiere). (Quelle § 38 Abs.1 Punkt a und c BmTierSSchV)
Reisen mit anderen Tieren als den genannten sowie Reisen in Nicht-EU-Länder
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrem Haustierarzt oder bei der zuständigen Botschaft.
Bei Reisen mit Heimtieren in Drittländer mit ungünstigem oder unbekanntem Tollwutstatus ist zusätzlich die Wirksamkeit der Tollwutschutzimpfung durch eine Titerbestimmung vor Beginn der Reise zu bestätigen.
Teaser
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wenn Sie mit einem Haustier in das Ausland verreisen bzw. es aus dem Ausland einführen möchten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Haustierärzten.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten für den EU-Heimtierpass werden nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte berechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei der Einfuhr von Heimtieren aus Drittländern mit unbekannten oder ungünstigem Tollwutstatus: Tollwut-Titerbestimmung, die mind. 30 Tage nach der Impfung und mind. 3 Monate vor Einreise in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt worden sein muss.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie mehr als fünf Tiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) ein- oder ausführen wollen, gelten die Anforderungen für die Verbringung zu Handelszwecken.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.