Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Grundstück später einmal als Baugrundstück genutzt werden könnte, sollten Sie Einsicht in den Flächennutzungsplan Ihrer Stadt oder Gemeinde nehmen.
Der Flächennutzungsplan stellt dar, in welcher Weise und zu welchem Zweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Forstwirtschaft, Erholung usw.) die Flächen in einer Gemeinde genutzt werden sollen. Zusammen mit den Bebauungsplänen, der sogenannten verbindlichen Bauleitplanung, ist er das wichtigste Instrument kommunaler Planungshoheit. Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt er im Unterschied zum Bebauungsplan noch keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. Aus dem Flächennutzungsplan kann niemand Ansprüche herleiten, insbesondere nicht den Anspruch auf eine Baugenehmigung. Er stellt jedoch für die Gemeinde und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar.
An der Erarbeitung des Flächennutzungsplanes (Aufstellungsverfahren) sind neben den kommunalen Fachämtern die Träger öffentlicher Belange (z. B. Ver- und Entsorgungsdienstleister), die benachbarten Gemeinden und - nicht zuletzt - die Bürgerinnen und Bürger der Stadt oder Gemeinde beteiligt.
Teaser
Als Besitzer/in eines Grundstücks oder aus anderen Gründen Interessierte/r, können Sie Einblick in den Flächennutzungsplan Ihrer Gemeinde nehmen.
Verfahrensablauf
Sie können sich ohne Voraussetzungen an Ihre Gemeinde wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Anträge / Formulare
keine
Was sollte ich noch wissen?
Es kann – insbesondere, wenn Sie Fragen zum Flächennutzungsplan haben – sinnvoll sein, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.