Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen,
- Anlegestellen und
- Fähren
benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Teaser
Wenn Sie Fähren- und Schiffahrtsanlagen errichten, betreiben oder Änderungen vornehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das zuständige Landratsamt, untere Wasser- und Naturschutzbehörden.
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.