Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und synthetische Vitamine A und/oder D und oder E an ihre Wiederkäuer verfüttern möchten, dann benötigen Sie vor der Fütterung die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Teaser
Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen synthetische Vitamine (A, D, E) an ihre Wiederkäuer füttern wollen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular von Kontrollstelle geben lassen
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle
Voraussetzungen
Bei den eingesetzten Vitaminen handelt es sich um naturidentische Vitamine, die nur über handelsübliche Mineralfutter oder andere Ergänzungsfuttermittel (vitaminierte Kraftfutter) gefüttert werden
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Der Bescheid ist kostenpflichtig; zwischen 5 und 50.000€ je nach Aufwand und Kostenvorteil
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.