Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch).
Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.
Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.
Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Teaser
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik/ Oberste Fischereibehörde
untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.