Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe.
Leistungsangebote können dabei sein:
- Leistungen der einfachen und qualifizierten Assistenz
- personenzentrierte Komplexleistung
- ambulant betreutes Wohnen
- besondere Wohnformen
- Schulbegleitung
- heilpädagogische Leistungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)
- Budget für Arbeit.
Schwerbehinderte Menschen erhalten außerdem Unterstützung bei der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt durch das Integrationsamt.
Teaser
Wenn Sie Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen möchten, dann müsse Sie diese beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Ansprechpartner ist das örtlich für Sie zuständige Sozialamt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.